Info

 

Die Verordnung

Eine Verordnung für die Logopädie erhalten Sie von einem:

- Hausarzt

- Kinderarzt

- Kieferorthopäden 

- Zahnarzt

- Neurologe

- Phoniater/ Pädaudiologe 

- HNO-Arzt

- Kinder- und Jugendpsychater 

 

Der Hausbesuch 

Ein Hausbesuch bei Ihnen oder in Einrichtungen ist möglich, sobald Sie von einem der oben stehenden Ärzte verordnet wurden. 

Die Kosten 

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18ten Lebensjahr fallen für die logopädischen Behandlungen keine Kosten an. 

Erwachsene zahlen ein 10% Anteil des Rezeptwertes sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro. 

 

Privatpatienten

Privatpatienten sind durch die privaten Krankenversicherung unterschiedlich versichert.

Es empfiehlt sich vor Beginn der Therapie mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten um die Kostenübernahme des Rezeptes zu klären.