Info
Die Verordnung
Eine Verordnung für die Logopädie erhalten Sie von einem:
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Kieferorthopäden
- Zahnarzt
- Neurologe
- Phoniater/ Pädaudiologe
- HNO-Arzt
- Kinder- und Jugendpsychater
Der Hausbesuch
Ein Hausbesuch bei Ihnen oder in Einrichtungen ist möglich, sobald Sie von einem der oben stehenden Ärzte verordnet wurden.
Die Kosten
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18ten Lebensjahr fallen für die logopädischen Behandlungen keine Kosten an.
Erwachsene zahlen ein 10% Anteil des Rezeptwertes sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro.
Privatpatienten
Privatpatienten sind durch die privaten Krankenversicherung unterschiedlich versichert.
Es empfiehlt sich vor Beginn der Therapie mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten um die Kostenübernahme des Rezeptes zu klären.